Liebe Musikfreunde,

fast schon wollten wir uns ohne Rückhalt an den neugewonnenen Freiheiten der derzeit gültigen Corona-Verordnung freuen, da werden am Horizont schon wieder Eintrübungen sichtbar. Damit sich hieraus kein „g“-witter entwickelt, wollen wir Sie mit diesem Newsletter in unsere Überlegungen zum Saisonstart einweihen, denn wir müssen uns bereits heute entscheiden, unter welchen Bedingungen wir unsere Konzerte veranstalten.

Die Regelungen sind weitestgehend bekannt:

2g bedeutet, dass nur Personen, die „geimpft oder genesen“, also entweder vollständig immunisiert sind oder aber vor nicht mehr als 6 Monaten eine COVID-Infektion überstanden haben und hierüber einen Nachweis erbringen können, Zutritt zu den Veranstaltungen gewährt werden kann.

3g bedeutet, dass zusätzlich zu den Vorgenannten auch Personen Zutritt gewährt werden kann, die einen gültigen und negativen COVID-19-Test vorzeigen können.

Als Konzertveranstalter sehen wir uns nun vor der nicht leichten Entscheidung, ob wir die ein oder die andere dieser Regelungen für unsere Konzerte zur Grundlage nehmen. Um es kurz zu machen: Wir haben uns für die strengere 2g-Regel entschieden und wollen Ihnen unsere Beweggründe hierfür darlegen:

2g bedeutet, dass sich im Saal (und das gilt im Übrigen auch für das Hallen und Ordnungs-Personal) ausschließlich Personen befinden, die nach übereinstimmender Meinung aller maßgeblichen Stellen den höchstmöglichen Schutz vor einem schweren Verlauf einer etwaigen Infektion mit COVID-19 genießen. Sollte sich also – was nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann – ein infizierter (gleichwohl geimpfter oder genesener) Besucher in einem Konzert aufhalten, sind die anderen Besucher durch ihre eigene Immunisierung dennoch weitestgehend sicher. Auch ist die Häufigkeit virenbelasteter Personen in diesem Kreis signifikant geringer als unter den nichtimmunisierten Personen.

2g bedeutet aber andererseits auch, dass nichtimmunisierte Personen – unabhängig von der Zuverlässigkeit der Testergebnisse – im Fall eines Infektionsereignisses vor einer Infektion mit einem eventuell schwereren Verlauf geschützt werden, da sie bei diesem Ereignis schlicht nicht zugegen sind. Ja, es ist uns klar, dass dieses Argument nicht von jedem Konzert-Interessierten geteilt wird, und wir erheben dabei auch nicht den Anspruch auf absolute Richtigkeit in jedem denkbaren Einzelfall. Dennoch spricht die Wahrscheinlichkeit und die Tatsache, dass fast alle derzeit hospitalisierten Corona-Infizierten mit schweren Krankheitsverläufen nicht geimpfte Personen sind, für unsere Entscheidung. Wir sind der festen Überzeugung, dass sowohl die Besucherinnen und Besucher unserer Konzerte als auch diejenigen Musikfreunde, die bei dieser 2g-Regelung leider nicht in den Saal können, auf diese Weise bestmöglich geschützt sind. Und wir gehen davon aus, dass auch die behördlichen Verordnungen sich in diese Richtung entwickeln werden. Dass die Kehrseite dieser Entscheidung auch bedeutet, dass wir potenziell weniger Konzertkarten verkaufen können, ist uns hierbei bewusst, und wir bitten alle Betroffenen, die nicht geimpft oder genesen sind, herzlich um Verständnis dafür.

Übrigens ist 1g das Maß für die irdische Gravitation, also unsere Schwerkraft – und damit wollen wir noch kurz auf den Boden der Verhältnisse kommen: Wir sind bis auf Weiteres noch behördlich verpflichtet, Besucher unserer Konzerte zu registrieren, und so dauert der Einlass zum Konzert immer noch einiges länger als „damals“ – wir bitten daher um frühzeitige Ankunft in der Liederhalle oder dem Neckar Forum.

Sobald sich die Entwicklung weiter zuverlässig verbessert, werden wir selbstverständlich unsere Regeln anpassen und Sie umgehend informieren.

Freuen Sie sich mit uns auf die bald beginnenden Konzerte, vor dem Start am 3. Oktober in Esslingen und am 26. Oktober in Stuttgart lesen Sie auf jeden Fall noch von uns! Unseren Abonnenten gehen die Eintrittskarten rechtzeitig per Post zu.

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen!

Ihr SKS Russ Team